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   BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02   

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BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02 (https://dejure.org/2006,9593)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02 (https://dejure.org/2006,9593)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 1 BvR 1953/02 (https://dejure.org/2006,9593)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Minderung des Beitrages zur Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung im Hinblick auf Kindererziehungsleistungen; Berücksichtigung der Erziehung von Kindern bei der Bemessung der Beiträge für die Rechtswanwaltsversorgung; Umfang der Verpflichtung des Staates zur Minderung der ...

  • Anwaltsblatt

    Art 3 GG
    Keine Beitragsminderung wegen Kindererziehung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; RAVS § 19

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1446
  • AnwBl 2007, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    Es liegt aber in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der ihm nachgeordneten Normgeber, in welcher Weise und in welchem Umfang ein sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ; 113, 1 ).

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. April 2001 (BVerfGE 103, 242) entwickelten Grundsätze können auf die Beitragserhebung durch die Bayerische Rechtsanwaltsversorgung nicht übertragen werden.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    Es liegt aber in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der ihm nachgeordneten Normgeber, in welcher Weise und in welchem Umfang ein sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ; 113, 1 ).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    Es liegt aber in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der ihm nachgeordneten Normgeber, in welcher Weise und in welchem Umfang ein sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ; 113, 1 ).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    b) Unabhängig davon fehlt es auch an der Mindestgeschlossenheit des Systems (vgl. dazu BVerfGE 109, 96 ).
  • BVerfG, 29.10.2002 - 1 BvL 16/95

    Zählkindervorteil

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    Es liegt aber in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers und der ihm nachgeordneten Normgeber, in welcher Weise und in welchem Umfang ein sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (vgl. BVerfGE 87, 1 ; 103, 242 ; 106, 166 ; 113, 1 ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1681/94

    Pflegeversicherung IV

    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist daher derzeit nicht in der gleichen Weise wie ein umlagefinanziertes Sozialversicherungssystem auf eine ausreichende Anzahl von beitragszahlenden Mitgliedern der nachwachsenden Generationen angewiesen (vgl. zur privaten Pflegeversicherung BVerfGE 103, 271 ).
  • VG Ansbach, 11.07.2002 - AN 4 K 01.01080
    Auszug aus BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02
    b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 11. Juli 2002 - AN 4 K 01.01080 -,.
  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung -

    Gegen das vom Senat gewonnene Ergebnis sprechen schließlich nicht die beiden im Wesentlichen gleichlautenden Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 4.12.2006 (1 BvR 1953/02 = NJW 2007, 1446 f und 1 BvR 2481/06, Juris), mit denen Verfassungsbeschwerden von Rechtsanwälten nicht zur Entscheidung angenommen wurden, die die Erziehung von Kindern bei der Festsetzung der Beiträge zu der jeweiligen berufsständischen Versorgungseinrichtung berücksichtigt wissen wollten.
  • VerfGH Bayern, 06.12.2017 - 15-VII-13

    Kein Missverhältnis zwischen Rechten und Pflichten eines Beamten

    Darin liegen wesentliche strukturelle Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BVerfG vom 4.12.2006 NJW 2007, 1446/1447; BVerwG vom 27.5.2009 BVerwGE 134, 99 Rn. 18), die eine Einstufung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen als öffentliche Kassen verbieten.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

    Anders als bei der sozialen Pflegeversicherung mit ihrem sehr hohen Versichertengrad könne nicht davon ausgegangen werden, dass die heute von den Mitgliedern der beiden Versorgungssysteme erzogenen Kinder ihrerseits wieder deren Mitglieder würden und dann mit ihren Beiträgen die Finanzierung der Versorgungsleistungen sicherstellten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02 -, sowie 1 BvR 1481/06 -, jeweils juris).
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